Umsatzsteuererhebung auf medizinische Leistungen
- Version
- Download 0
- Dateigröße 4.00 KB
- Datei-Anzahl 1
- Erstellungsdatum 1. März 2022
- Zuletzt aktualisiert 1. März 2022
Umsatzsteuererhebung auf medizinische Leistungen
Aus medizinischer Sicht sind alle Tätigkeiten eines Arztes uneingeschränkt Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin und unterliegen damit nicht der Umsatzsteuerpflicht. Die medizinische Sicht entspricht aber nicht der Sicht der Finanzbehörden in Deutschland.
