Umsatzsteuererhebung auf medizinische Leistungen

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  • Erstellungsdatum 1. März 2022
  • Zuletzt aktualisiert 1. März 2022

Umsatzsteuererhebung auf medizinische Leistungen

Aus medizinischer Sicht sind alle Tätigkeiten eines Arztes uneingeschränkt Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin und unterliegen damit nicht der Umsatzsteuerpflicht. Die medizinische Sicht entspricht aber nicht der Sicht der Finanzbehörden in Deutschland.